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7AYGAN Outfitter T&Ö GmbH

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Adresse / Anfahrt
Q7 1
68161 Mannheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2021. Geschäftsanschrift: Q 7, 1, 68161 Mannheim. Gegenstand: Der An- und Verkauf von Textilien, Schuhe, Schmuck sowie Bekleidung einschließlich Im- und Export. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Özev, Taylan, Brühl, *07.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Özev, Taylan, Brühl, *07.10.1973 als Inhaber der Firma "7AYGAN Outfitter e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709985) auf 25.100,00 EUR erhöht. Der Einzelkaufmann Özev, Taylan, Brühl, *07.10.1973 hat als Inhaber der Firma "7AYGAN Outfitter e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709985) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.11.2021 mit Nachtrag vom 18.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse vom 02.11.2021 und 18.11.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.