2013-11-29: Änderung zur Geschäftsanschrift: Sachsenring 20a, c/o Stefan Lückemann, 21465 Wentorf.
2016-03-15: Die Gesellschaft hat gem. § 61 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht, gemäß dem sie als übertragender Rechtsträger mit der Lückemann Innovest GmbH mit Sitz in Wentorf (Amtsgericht Lübeck HRB 1140 SB, übernehmender Rechtsträger) verschmolzen wird. Der Vertrag kann bei dem Gericht eingesehen werden.
2016-04-21: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.03.2016 mit der Lückemann Innovest GmbH mit Sitz in Wentorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-05-13: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lückemann Innovest GmbH am 02.05.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.