2020-06-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2008, zuletzt geändert am 20.04.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat die Änderung des Ziff. 1.2. (Firma, Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 115542 B) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Kreisel 2 - 4, 91637 Wörnitz. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Bekleidung und anderen Konsumgütern und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäfte, für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 2.581.447,00 EUR. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Renz, Enrico, Hamburg, *17.05.1977, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2020-12-16: Bestellt: Geschäftsführer: Rowold, Sascha René, München, *04.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-24: Aufgrund technischer Probleme von Amts wegen erneut eingetragen: Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat die Änderung des Ziff. 1.2. (Firma, Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 115542 B) der Satzung beschlossen.
2021-08-12: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rowold, Sascha René, München, *04.07.1977. Bestellt: Geschäftsführer: Eberle, Pawel, Gebsattel, *07.09.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-14: Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die PIK GbR mit dem Sitz in Berlin beschlossen. Die Gesellschaft ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.