2015-08-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18. Mai 2015. Geschäftsanschrift: Fuggerstr. 6, 41460 Neuss. Gegenstand: Import, Export und Vertrieb von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere Textilien und Stereoanlagen sowie die Handelsvertretung und der Betrieb von E-Commerce Plattformen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Chen, Jingjing, Xicheng District Beijing / China, *20.01.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-03: Die Gesellschafterversammlung vom 04. November 2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
2018-11-08: Änderung zur Geschäftsanschrift: Stresemannallee 4 C, 41460 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Chen, Huiding, Neuss, *22.02.1989, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. August 2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Onmart24.de GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 18289) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.