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9FF engineering GmbH

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Adresse / Anfahrt
Rüdigerstraße 3
44319 Dortmund
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2013-08-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2013. Geschäftsanschrift: Hueckstraße 15, 44141 Dortmund. Gegenstand: die Beratung von Unternehmen, vornehmlich des Mittelstandes und die Vermittlung von Dienstleistungen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens der Kauf und Verkauf sowie die Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen jeglicher Rechtsform sowie die damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zecevic, Maja, Dortmund, *15.05.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-03-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2014 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: 9FF holding GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rüdigerstr. 3, 44287 Dortmund. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland, die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen für Tochtergesellschaften und Dritte, die Verwaltung und die Lizensierung gewerblicher Patent- und Schutzrechte sowie der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von mobilem Anlage- und Umlaufvermögen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zecevic, Maja, Dortmund, *15.05.1973. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Hunkemöller, Manfred, Dortmund, *01.07.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Fatthauer, Frauke, Dortmund, *26.06.1970; Zecevic, Maja, Dortmund, *15.05.1973.

2014-12-18:
Prokura erloschen: Fatthauer, Frauke, Dortmund, *26.06.1970.

2015-02-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Hunkemöller, Manfred, Dortmund, *01.07.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Fatthauer, Frauke, Dortmund, *26.06.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-02-20:
Prokura erloschen: Zecevic, Maja, Dortmund, *15.05.1973.

2015-04-29:
1.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2019-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr und Jahresabschluss) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: 9FF engineering GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: May, Heinz-Jürgen, Brühl, *22.01.1959. Einzelprokura: Fatthauer, Jan, Dortmund, *31.05.1967. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der 9FF engineering GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 26039) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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