2005-02-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Bruder, Frank, Overath, *08.10.1964.
2009-08-17: Geschäftsanschrift: Waldesruh 5, 53639 Königswinter. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meister, Günter, Borsdorf, *16.12.1944.
2009-08-21: Geschäftsanschrift: Waldesruh 5, 53639 Königswinter. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meister, Günter, Borsdorf, *16.12.1944.
2017-02-01: Geschäftsführer: Joritz, Ulrich, Hennef, *02.08.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Höller, Jürgen, Königswinter, *31.03.1943; Meinert, Heinz, Beckum, *09.10.1952.
2017-03-13: Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Königswinter nach Hennef beschlossen. Neue Firma: A + I Fabrikplanung Dipl.-Ing. J. Höller GmbH. Neuer Sitz: Hennef. Änderung zur Geschäftsanschrift: Reutherstraße 1 c, 53773 Hennef.
2021-07-22: Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2021 hat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: A+I Planung und Beratung GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dickstraße 16, 53773 Hennef. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen aller Art, Planungs- und Überwachungsleistungen aller Art sowie die Übernahme von kaufmännischen Beratungs-, Planungs-, Schulungs- und Interimsmanagement-Projekten.
2022-01-18: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.12.2021 mit der conjoco GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-26: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden conjoco GmbH am 28.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.