2011-11-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2011. Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 24, 73037 Göppingen. Gegenstand: Der Handel mit Maschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Saglik, Abdulhalim, Schlat, *26.08.1978; Saglik, Abdulkadir, Schlat, *06.11.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "A-Z Maschinenhandel OHG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 541121) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2015-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Dekortools-Deutschland GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 722376) um 1.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dekortools-Deutschland GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 722376) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.