2010-11-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Gaiser, Susanne, Kauffrau, Oberndorf am Neckar.
2011-02-14: Bestellt als Geschäftsführer: Bucher, Dominik, Villingen-Schwenningen, *01.02.1982. wegen Übereinstimmung mit der allgemeinen Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Gaiser, Adelbert, Kaufmann, Oberndorf am Neckar.
2013-03-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Gaiser, Adelbert, Kaufmann, Oberndorf am Neckar.
2018-07-12: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bürk-Kauffmann GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601820) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-07-23: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.07.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-07-31: Bei lf.Nr. 7 die Firma des übernehmenden Rechtsträgers von Amts wegen berichtigt und neu vorgetragen: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Erhard Bürk-Kauffmann GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601820) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.