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A. Johnsen Zimmerei und Hausbau GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Hamburger Straße 2-6
22946 Grande
1x Adresse:

Hamburger Straße 2-6
22949 Ammersbek


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
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2x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-13:
Name der Firma: A. Johnsen Zimmerei und Hausbau GmbH & Co. KG. Sitz der Firma: Witzhave; Geschäftsanschrift:; Rausdorfer Weg 1a, 22969 Witzhave. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. A. Johnsen Verwaltungsgesellschaft mbH, Witzhave (Amtsgericht Lübeck, HRB 9446 HL) Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betreib einer Zimmerei sowie die Vornahme aller Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar dienen..

2010-07-16:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.05.2010 mit Ergänzung vom 28.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses vom 17.05.2010 das einzelkaufmännische Unternehmen A. Johnsen, Inhaber Andreas Johnsen e.K. mit Niederlassung in Witzhave (Amtsgericht Lübeck, HRA 3243 AH) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme durch Übertragung gemäß § 123 UmwG aufgenommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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