2020-03-06: Gegenstand: Betrieb einer Schlachterei und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Lassen, Thies, *02.10.1982, Ahneby; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.02.2020
2021-12-13: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schlachterei und eines Partyservices und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 ist das Stammkapiltal zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lassen Ahneby Partyservice GmbH mit Sitz in Ahneby (Amtsgericht Flensburg, HRB 14044 FL) von 25.000,00 Euro um 100,00 Euro auf 25.100,00 Euro erhöht und der Gesellschaftvertrag in § 3 (Stammkapital) geändert worden. Überdies wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lassen Ahneby Partyservice GmbH mit Sitz in Ahneby (Amtsgericht Flensburg, HRB 14044 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.