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IMA GmbH -Industrie - Maschinen und Anlagenhandel

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Adresse / Anfahrt
Margaretenhütte 57
35398 Gießen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2013. Geschäftsanschrift: Margaretenhütte 57, 35398 Gießen. Gegenstand: Das Abwracken, die Trockenlegung und die Ersatzteilgewinnung bei Altfahrzeugen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Weigel, Philipp, Gießen, *17.01.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 bis 3 und damit die Änderung der Firma, die Erhöhung des Stammkapitals und die Änderung des Gegenstands der Gesellschaft beschlossen. Neue Firma: IMA GmbH -Industrie - Maschinen und Anlagenhandel-. Neuer Gegenstand: Der Handel mit und die Vermittlung von Industriemaschinen und Industrieanlagen und deren Bestandteilen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.

2019-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das gesamte Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Weigel Consulting, Inh. Philipp Weigel e.K. mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 4964) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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