2015-04-30: Firma: AAC Praxisberatung AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zimmerstraße 68, 10117 Berlin; Gegenstand: die Analyse von innerbetrieblichen Organisationsabläufen in Praxen von Angehörigen der Heilberufe, insbesondere niedergelassenen Ärzten, in Klinikambulanzen sowie Ärztehäusern einschließlich Wirtschaftsanalysen; die Schulung und das Training von Angehörigen der Heilberufe und ihrer Mitarbeiter bei innerbetrieblichen Organisationsabläufen und Abrechnungsthemen; die Abrechnungsberatung für Angehörige der Heilberufe sowie das Controlling von Abrechnungen; Beratung zum Praxis-Marketing; die Entwicklung von Abrechnungs- und Optimierungsprogrammen und die Vergaben von Lizenzen an diesen Programmen; sowie die Vermittlung und Beratung bei der Beschaffung von medizinischen Geräten, einschließlich der Einweisung und Schulung von Angehörigen der Heilberufe und ihrer Mitarbeiter in die Handhabung von medizinischen Geräten. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1.
Dr. Lippmann, Tino, *30.01.1967, Stuttgart; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2.
Dr. med. Lübben, Georg, *09.09.1964, Berlin, Vorsitzender des Vorstands; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 09.03.2015; mit Neufassung vom 29.04.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AAC Süd-West GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 744633) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.03.2015. Der Vorstand ist durch Satzung vom 09.03.2015 in der Fassung vom 29.04.2015 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.04.2020 einmalig oder mehrmals um bis zu 25.000 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2015/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2015-07-17: Stamm- bzw. Grundkapital: 102.000,00 EUR; Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 04.05.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 52.000 EUR auf 102.000 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AAC Arzt - Abrechnungs - Controlling GmbH mit Sitz in Berlin und mit der AAC Bayern GmbH mit Sitz in Uhldingen - Mühlhofen (Amtsgericht Freiburg HRB 710068) sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2015-07-17: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 04.05.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 20.04.2015 sowie 04.05.2015 sind die AAC Arzt-Abrechnungs-Controlling GmbH mit Sitz in Berlin und die AAC Bayern GmbH mit Sitz in Uhldingen-Mühlhofen (Amtsgericht Freiburg HRB 710068) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
2018-02-07: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Treptower Park 75, 12435 Berlin
2019-05-15: Vorstand: 3.
Kottmann, Markus, *28.01.1976, Uhldingen-Mühlhofen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-05-15: Gegenstand: Die Analyse von innerbetrieblichen Organisationsabläufen in Praxen von Angehörigen der Heilberufe, insbesondere niedergelassenen Ärzten, in Klinikambulanzen sowie Ärztehäusern einschließlich Wirtschaftsanalysen; die Schulung und das Training von Angehörigen der Heilberufe und ihrer Mitarbeiter bei innerbetrieblichen Organisationsabläufen und Abrechnungsthemen; die Abrechnungsberatung für Angehörige der Heilberufe sowie das Controlling von Abrechnungen; Beratung zum Praxis-Marketing; e) die Entwicklung von Abrechnungs- und Optimierungsprogrammen und die Vergaben von Lizenzen an diesen Programmen; sowie die Beratung der Pharmaindustrie und die Erbringung von Dienstleistungen für die Pharmaindustrie, insbesondere durch Schulung und das Training von Mitarbeitern sowie Gutachtenerstellung. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2019 ist die Satzung neu gefasst , insbesondere durch Änderung von § 2 , §§ 4 (Grundkapital und Aktien) und 5 (Aktienurkunden), §§ 7 (Aufgaben und Beschlüsse des Vorstands) und 8 ( Vertretung der Gesellschaft), den Bestimmungen zum Aufsichtsrat in §§ 9 bis 14, den Bestimmungen zur Hauptversammlung in §§ 15 bis 18 sowie § 19 (Geschäftsjahr, Rechnungslegung). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 09.03.2015; 29.04.2015 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2015/I)