2008-04-30: AB Automatic GmbH & Co. KG, Winsen/Luhe (Gutenbergstraße 9, 21423 Winsen (Luhe), Die Fertigung, der Handel und die Montage von automatischen Türanlagen; der Handel und die Montage von Photovoltaikanlagen, elektrischen Verriegelungs- und Zutrittskontrollsystemen, Schrankenanlagen und kraftbetätigten Einrichtungen sowie der Service an diesen Anlagen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Auschra & Beinroth Verwaltungsgesellschaft mbH, Winsen/Luhe (Amtsgericht Lüneburg HRB 200767).
2020-05-14: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Secur-Industriebeteiligungs GmbH, Ditzingen . Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Auschra & Beinroth Verwaltungsgesellschaft mbH, Winsen/Luhe (Amtsgericht Lüneburg HRB 200767). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wichern, Thomas, Heinbockel, *06.06.1971.
2020-05-19: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wichern, Thorsten, Heinbockel, *06.06.1971.
2020-08-25: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wiesbrock, Björn, Gütersloh, *13.01.1973.
2021-12-20: Ausgeschieden mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels als Persönlich haftender Gesellschafter: Secur-Industriebeteiligungs GmbH, Ditzingen . Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 im Wege des Formwechsels in die AB Automatic GmbH mit Sitz in Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg HRB 210103) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit heutiger Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.