Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

AB Automatic GmbH

Baugewerbe, Automationsleistungen, Luhe..., Norddeutschland, Schranken, Automatiktüren, Türautomation, Drehkreuze, Drehsperren
Adresse / Anfahrt
Gutenbergstraße 9
21423 Winsen (Luhe)
1x Adresse:

Im Blenze 29
31515 Wunstorf


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Gründung 2008
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2021. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 9, 21423 Winsen/Luhe. Gegenstand: Fertigung, Handel und Montage von automatischen Türanlagen, der Handel und die Montage von Photovoltaikanlagen, elektrischen Verriegelungs- und Zutrittskontrollsystemen, Schrankanlagen und kraftbetätigten Einrichtungen sowie der Service an diesen Anlagen und alle im Zusammenhang stehenden Geschäftsvorfälle zu den vorstehenden Positionen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Edler von Resch, Julius, Stuttgart, *30.07.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wichern, Thorsten, Heinbockel, *06.06.1971; Wiesbrock, Björn, Gütersloh, *13.01.1973. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AB Automatic GmbH & Co. KG, Winsen (Amtsgericht Lüneburg HRA 200649) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing