2017-07-11: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Parkstr. 16, 44532 Lünen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: CplusConsulting Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22710) nach Lünen verlegt.
2019-09-16: Nach Sitzverlegung und Änderung der Registerstelle weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: CplusConsulting Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-03: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: CplusConsulting Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Czub abc Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 24113), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-07: Firma geändert: ABC Designbau GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2020 mit der ABC Designbau GmbH & Co. KG. mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRA 17382) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.