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ABE Bauprüf- und -beratungsgesellschaft mbH

Kontrollprüfungen, Sanierungsvorschläge, Schadensanalysen..., Baustofflabor, Baugrundgutachten, Baugrunderkundung, Baugrundgutachter, Baugrunduntersuchung, Altlastenuntersuchung, Geotechnik
Adresse / Anfahrt
Ruhlsdorfer Straße 95
14532 Stahnsdorf
2x Adresse:

Sauerbruchstraße 12
14482 Potsdam


Otto-Schott-Straße 3
99427 Weimar


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Abraham, Klaus-Dieter. Geschäftsführer: Pichottka, Stefan, *08.06.1967, Schwielowsee OT Geltow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Prokurist: Pichottka, Stefan. Prokura: Harsch, Carsten, *04.03.1963, Niederzimmern; Einzelprokura.

2007-11-27:
Prokura: Lambacher, Edelgard, geb. Schmidt; Einzelprokura.

2010-06-08:
Inländische Geschäftsanschrift lautet: Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf. Nicht mehr Prokurist: Harsch, Carsten. Prokura: Dettmann, Heiner, *06.03.1967, Halle (Saale); Einzelprokura.

2017-09-06:
Nicht mehr Prokurist: Lambacher, Edelgard, geb. Schmidt; Wagner, Shirley, *17.02.1982, Berlin; Einzelprokura

2019-07-30:
Kapital: 135.000,00 EUR; Prokura: Lübeck, Wolfgang Reinhard, *24.01.1959, Michendorf; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 ist zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 135.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GBA Ingenieurgesellschaft für Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung mbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 15682 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

2020-03-04:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Dettmann, Heiner

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