2007-07-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2007. Gegenstand: Der Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Abele, Uwe, Sinsheim, *13.09.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-04-04: Änderung der Geschäftsanschrift: Oberer Renngrund 1-4, 74889 Sinsheim.
2021-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere die Firma, die allgemeine Vertretungsregelung und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Firma geändert; nun: ABELE Spedition und Transport GmbH. Gegenstand geändert; nun: Erbringung jeglicher Dienstleistungen im Bereich der Logistik, insbesondere von Transport- und Speditionsleistungen und von Leistungen der Lagerhaltung und Warendistribution. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Abele Spedition und Transport GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 340936) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.