2009-11-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2009. Geschäftsanschrift: Schützenstr. 13, 51643 Gummersbach. Gegenstand: die Erbringung von administrativen Dienstleistungen, das Halten von Beteiligungen sowie das Finanz- und Vermögensmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ferchau, Frank, Gummersbach, *27.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.
2011-10-07: Änderung zur Geschäftsanschrift: Steinmüllerallee 2, 51643 Gummersbach.
2012-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.981.896,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung von der FERCHAU Engineering GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 38447) beschlossen. 2.006.996,00 EUR.
2012-09-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile des Vermögens der FERCHAU Engineering GmbH mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln, HRB 38447) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-10-09: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.004,00 EUR beschlossen. 2.008.000,00 EUR.
2015-08-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der ips personalberatung und werbeservice GmbH mit Sitz in Gummersbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.