2014-01-30: Bestellt als Geschäftsführer: Augsburger, Carsten, Wiesbaden, *20.07.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Augsburger, Karin, Kauffrau, Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Chmielorz, Klaus, Kfm. Angestellter, Berlin.
2017-11-22: Bestellt als Geschäftsführer: Durst, Andreas, Aichtal, *02.12.1966, einzelvertretungsberechtigt.
2018-06-18: Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in den §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 85,15 EUR und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue Firma: AC Medienhaus GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung von Druckerzeugnissen in allen Druckverfahren und die Erledigung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Neues Stammkapital: 639.200,00 EUR.
2018-08-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CAPRI Print + Medien GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Druckportale GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-04-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Augsburger, Carsten, Wiesbaden, *20.07.1973.