2008-07-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2008 mit Nachtrag vom 10.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Künstlerische Formgestaltung (Industrie-Design) und Industriegraphik mittels Computer, Beratung und Training mit und an Computer-Systemen in diesen Bereichen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Malangré, Tobias, Starnberg, *24.05.1972; Dr. Scherzer, Wolfgang, Garching, *05.12.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Berg, Christoph, Sauerlach, *17.10.1943, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen ACA Vermögensverwaltuns GmbH, mit dem Sitz in Sauerlach (Amtsgericht München HRB 83576). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-07: Die Malangré-Scherzer GmbH mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München HRB 173843) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.