2019-08-15: (Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits-, und Brandschutz, Schulung, Qualifizierung, Prüfung von Arbeitsmitteln und prüfungspflichtige Angaben sowie die sicherheitstechnische Betreuung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heidhausen 44, 41379 Brüggen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie seine jeweiligen Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ACA Arbeitssicherheitsberatung Beteiligungs-GmbH, Brüggen (Amtsgericht Krefeld HRB 17398).
2019-08-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 und der Ausgliederungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2019 das Vermögens der ACA Arbeitssicherheitsberatung e.K mit Sitz in Brüggen (Amtsgericht Krefeld, HRA 6897) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-30: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.