2007-09-06: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dornig, Barbara, Helmbrechts, *17.05.1956; Dornig, Daniel, Helmbrechts, *05.10.1977.
2007-11-22: Die Gesellschaft hat am 15.11.2007 mit der Autohaus Dornig GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRA 629) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
2012-08-16: Die Autohaus an der Elster GmbH mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz HRB 4555) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.