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ACTOR GmbH

Steuerberater, Rückrufbitte, Buchprüfungsgesellschaft..., Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Braunsberger Feld 12
51429 Bergisch Gladbach
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Braunsberger Feld 12, 51429 Bergisch Gladbach.

2012-01-17:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Mauel, Joachim, Köln, *04.07.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann Hötzel, Volker, Steuerberater, Bergisch Gladbach.

2013-08-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.06.2013 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Absatz 1 zu ändern. Neue Firma: ACTOR GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Nicht mehr Geschäftsführer: Grün, Peter, Steuerberater, Bergisch Gladbach.

2016-08-10:
Die Gesellschafterversammlung hat am 23.05.2016 beschlossen, sowohl die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 als auch den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend § 2 des Gesellschaftsvertrages zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst. Neue Firma: ACTOR GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: - die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und - die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, $ 59c Abs. 1 BRAO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen ( 57 Abs. 2, 4 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO). Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 59 i BRAO, 34 StBerG, dafür erfüllt sind. Gemäß § 34 Absatz 2 StBerG muss Leiter der Zweigniederlassung ein anderer Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.

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