2008-02-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Opitz, Marcus. Bestellt als Geschäftsführer: KIack, Thomas, Frankfurt am Main, *05.02.1964. Prokura erloschen: Brandl, Thorsten.
2009-05-25: Geschäftsanschrift: Siesmayerstr. 21 (Siesmayer Carrée), 60323 Frankfurt am Main.
2013-06-17: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Entscheidung über die Gewinnverwendung) beschlossen. Prokura erloschen: Kind, Marc Alexander, Kronberg im Taunus, *25.12.1968.
2013-06-24: Gesellschaftsvertrag von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Entscheidung über die Gewinnverwendung) beschlossen.
2013-06-24: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Klemm, Alexander, Frankfurt am Main, *10.06.1960; Tschauder, Jens, Frankfurt am Main, *12.06.1969, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Johannes H. Lucas oder gemeinsam mit dem Geschäftsführer Thomas Klack.
2015-05-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Klemm, Alexander, Frankfurt am Main, *10.06.1960.
2016-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 42.593,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ACXIT Technology GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75151) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 92.593,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ACXIT Technology GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75151) verschmolzen. Mit der ACXIT Capital Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 101001) als herrschendem Unternehmen ist am 10.08.2016 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 10.08.2016 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-21: Bestellt als Geschäftsführer: Thümmler, Andreas, Rüdenau, *10.05.1970, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Ramme, Christian, München, *11.03.1976, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
2018-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.
2018-11-30: Der mit der ACXIT Capital Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 101001) am 10.08.2016 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.11.2018 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2018 hat der Änderung zugestimmt.
2020-10-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Ramme, Christian, München, *11.03.1976. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Tschauder, Jens, Frankfurt am Main, *12.07.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2020-11-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Thümmler, Andreas, Rüdenau, *10.05.1970.
2021-12-15: Bestellt als Geschäftsführer: Warkus, Tobias, Frankfurt am Main, *15.06.1981.
2022-01-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ACXIT Finance GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98735) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.