2008-03-31: Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ADH GmbH. Neuer Gegenstand: - Dienstleistungsagentur im Bereich Internet und Technik mit Realisierung und betrieblicher Umsetzung eigener Projekte, - Vermietung und Verkauf technischer Produkte/Einrichtungen/Zubehör und Software, - Vertrieb von Bürobedarf sowie Bereitstellung diverser Bürodienstleistungen, - Projekt- und Auftragsvermittlungen.
2014-07-09: Geschäftsanschrift: Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main . Geändert, nun: Geschäftsführer: Petzold, Frank, Fladungen, *30.11.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-16: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den Herrn Petzold, Frank, Fladungen, *30.11.1970 übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.