2007-08-24: Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Vereins "BUNDESVERBAND ARBEITSKREIS ÜBERAKTIVES KIND E.V." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 21209 B) und des Vereins "Bundesverband Aufmerksamkeitsstörung/Hyperaktivität e.V." mit Sitz in München (Amtsgericht München, VR 11729) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2007 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 10.03.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..
2014-01-07: V., Berlin. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 09.11.2013 der ADS e.V. - Elterninitiative zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit AufmerksamdeitsDefizitSyndrom (ADS) mit/ohne Hyperakzivität mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, VR 6157) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.