2014-04-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2014. Geschäftsanschrift: Lindenallee 7, 65428 Rüsselsheim . Gegenstand: Handel mit Teigwaren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Mpounartzi, Mourat, Rüsselsheim, *25.11.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-11-27: Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: KAISERY FOOD GmbH.
2019-01-09: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ADVOKAN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Neuer Gegenstand: die Einbringung von Rechtsdienstleistungen.
2019-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2019 mit Nachtrag vom 10.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 und 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kölner Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Neuer Gegenstand: (1) Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. (2) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung, des Steuerberatungsgesetzes sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte und Steuerberater nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet.