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AEU Tech GmbH

Fachkräfte garantieren Ihnen, Ihnen Planungssicherheit, Ihr Lohnfertiger..., Kleinserienteile, Ob nach Zeichnung, Profilschleifen, Drehen, Vorrichtungen, CNC-Fräsen
Adresse / Anfahrt
Nikolaus-Otto-Straße 2
33178 Borchen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-10-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2019/21.10.2019. Geschäftsanschrift: Nikolaus-Otto-Str. 2, 33178 Borchen. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion und Herstellung sowie Vertrieb und Handel von und mit Werkzeugen, Komponenten und Bauteilen in Einzel- und Serienfertigung. Die Gesellschaft verwaltet ihr eigenes Vermögen. Stammkapital: 25.000,00. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Podkorytow, Eugen, Delbrück, *22.06.1976; Wintermantel, Uwe, Paderborn, *21.11.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 / 13.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,.00 EUR auf 150.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der AEUTECH Fertigung oHG mit Sitz in Borchen (Amtsgericht Paderborn HRA 7704) beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2019 Teile des Vermögens der AEUTECH Fertigung oHG mit Sitz in Borchen (Amtsgericht Paderborn HRA 7704) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-23:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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