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AEW Invest GmbH
40212 DüsseldorfDE
mind. 41 Mitarbeiter
14x HR-Bekanntmachungen:
2018-11-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2013, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2. und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Steinstr. 1-3, 40212 Düsseldorf. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) sowie sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, jedoch nur, soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwesig, Frank, Kellinghusen, *07.03.1971. Geschäftsführer: Bönning, Stephan, Düsseldorf, *05.05.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kohlgrueber, Gereon, *13.02.1968; Dr. Langenbach, Marc, Düsseldorf, *26.05.1982; Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979.
2019-01-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Ofschonka, Christina, Frankfurt am Main, *04.05.1983; Poulis-Leinberger, Thomas, Frankfurt am Main, *20.01.1983; Pylla, Lars, Düsseldorf, *12.04.1986; Schlueter, Tim, Düsseldorf, *13.02.1975; zur Muehlen, Volker Tobias, Frankfurt am Main, *19.02.1974.
2019-01-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches . Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben.
2019-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
2019-07-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979.
2019-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 beschlossen.
2020-01-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schwesig, Frank, Kellinghusen, *07.03.1971. Nach Änderung der Schreibweise der Nachnamen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kohlgrüber, Gereon, Düsseldorf, *13.02.1968; Schlüter, Tim, Düsseldorf, *13.02.1975; zur Mühlen, Volker Tobias, Frankfurt am Main, *19.02.1974.
2020-04-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben.
2021-06-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Kohlgrüber, Gereon, Köln, *13.02.1968; Dr. Langenbach, Marc, Düsseldorf, *26.05.1982, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Blumenauer, Andreas, Frankfurt am Main, *22.05.1978. Prokuren erloschen: Kohlgrüber, Gereon, Düsseldorf, *13.02.1968; Dr. Langenbach, Marc, Düsseldorf, *26.05.1982.
2021-07-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979.
2021-09-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Peinemann, Axel, Eschborn, *25.04.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-11:
Prokura erloschen: zur Mühlen, Volker Tobias, Frankfurt am Main, *19.02.1974.
2022-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000.000,00 EUR um 112.347,00 EUR auf 1.112.347,00 EUR sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.112.347,00 EUR.
2022-05-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Altrogge, Jasmine, Grevenbroich, *05.07.1973; Bühler, Verena, Lampertheim, *17.06.1976.
2018-11-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2013, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2. und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Steinstr. 1-3, 40212 Düsseldorf. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) sowie sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, jedoch nur, soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwesig, Frank, Kellinghusen, *07.03.1971. Geschäftsführer: Bönning, Stephan, Düsseldorf, *05.05.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kohlgrueber, Gereon, *13.02.1968; Dr. Langenbach, Marc, Düsseldorf, *26.05.1982; Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979.
2019-01-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Ofschonka, Christina, Frankfurt am Main, *04.05.1983; Poulis-Leinberger, Thomas, Frankfurt am Main, *20.01.1983; Pylla, Lars, Düsseldorf, *12.04.1986; Schlueter, Tim, Düsseldorf, *13.02.1975; zur Muehlen, Volker Tobias, Frankfurt am Main, *19.02.1974.
2019-01-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches . Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben.
2019-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
2019-07-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979.
2019-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 beschlossen.
2020-01-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schwesig, Frank, Kellinghusen, *07.03.1971. Nach Änderung der Schreibweise der Nachnamen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kohlgrüber, Gereon, Düsseldorf, *13.02.1968; Schlüter, Tim, Düsseldorf, *13.02.1975; zur Mühlen, Volker Tobias, Frankfurt am Main, *19.02.1974.
2020-04-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben.
2021-06-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Kohlgrüber, Gereon, Köln, *13.02.1968; Dr. Langenbach, Marc, Düsseldorf, *26.05.1982, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Blumenauer, Andreas, Frankfurt am Main, *22.05.1978. Prokuren erloschen: Kohlgrüber, Gereon, Düsseldorf, *13.02.1968; Dr. Langenbach, Marc, Düsseldorf, *26.05.1982.
2021-07-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Oebbeke, Thomas, Hofheim am Taunus, *12.07.1979.
2021-09-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Peinemann, Axel, Eschborn, *25.04.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-11:
Prokura erloschen: zur Mühlen, Volker Tobias, Frankfurt am Main, *19.02.1974.
2022-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000.000,00 EUR um 112.347,00 EUR auf 1.112.347,00 EUR sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.112.347,00 EUR.
2022-05-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Altrogge, Jasmine, Grevenbroich, *05.07.1973; Bühler, Verena, Lampertheim, *17.06.1976.