Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH

EU-/Bundes-/Landesprojekte, RoDeFa, Projektbegleitgruppe..., Warenzeichen im Besitze, Gesamtprojekt, AktiF, Architekturausstellung, Naherholungszentrum, Allowed, Jahreskarte
Adresse / Anfahrt
Langenort 1a
18147 Rostock
1x Adresse:

Schlager Straße 13
18196 Dummerstorf


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-08:
Prokura erloschen: Kautz, Wolfgang, Kritzmow, *11.05.1950.

2009-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 2 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Langenort 1a, 18147 Rostock.

2010-01-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 2 Abs. 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Bildung und Erziehung; - die Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge; - die unmittelbare Durchführung von Maßnahmen der Denkmalpflege und des Umweltschutzes bzw. der Landschaftspflege. - die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere der Kunst und der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten - die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zur Verwirklichung der vorstehenden Zwecke bedient sich die Gesellschaft insbesondere auch Arbeitskräften, für deren Einsatz ABM-Mittel oder andere projektgebundene öffentliche Zuschüsse zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke, da sie Personen selbstlos unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge im Grundsatz nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 BSHG. Die Unterstützung dieser Personen beschränkt sich nicht nur auf Maßnahmen der Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern; hierzu gehören insbesondere die Einrichtung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die eine Realisierung des Gesellschaftszwecks und eine längerfristige Sicherung des Unternehmens zum Ziel haben.

Marketing