2008-05-30: Gegenstand: Handel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aller Art. Kapital: 50.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: 1. Althoff, Heinz Werner, *28.12.1940, Hamburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.11.2000, zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.12.2000. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 78965) nach Barsbüttel verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 14 (Bekanntmachungen). Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..
2009-05-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GM Getränke Großhandel GmbH mit Sitz in Barsbüttel (Amtsgericht Lübeck, HRB 8995 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2010-01-22: Geschäftsanschrift: Fahrenberg 38-46, 22885 Barsbüttel. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Althoff, Heinz Werner; Geschäftsführer: 2. Lüth, Andreas, *04.07.1961, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
2020-04-02: Geschäftsführer: 3. Lüth, Felix, *25.05.1989, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Niemöller, Annika, geb. Lüth, *06.02.1992, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen