2020-07-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.6.2020. Geschäftsanschrift: Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach. Gegenstand des Unternehmens: ist die Beratung, Planung, Dienstleistung, Contracting,Erstellung und der Betrieb von Anlagen auf dem Gebiet von Wärme- und Kältetechnik und verwandter Gebiete mit fossilen und insbesondere regenerativen Energieträgeren zur ausschließlichen Deckung des Eigenbedarfs der RheinEnergie AG als Mehrheitsbeteiligung der Stadt Köln. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hein, Günther, Neustadt/Wied, *26.11.1965; Mennigmann, Holger, Würselen, *17.04.1971; Wilkening, Georg-Stephan, Weinheim, *28.09.1975. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AGO AG Energie+Anlagen mit dem Sitz in Kulmbach . Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-24: Die Gesellschaft hat am 28.7.2021 mit der RheinEnergieAG mit dem Sitz in Köln als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungs-und Beherrschungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 28.6.2021 zugestimmt.
2021-11-06: Die AGO TGA GmbH mit dem Sitz in Kulmbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.9.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-19: Die AGO Berlin GmbH Energie+Anlagen mit dem Sitz in Berlin ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.9.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.