2011-02-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2010. Geschäftsanschrift: Forckenbeckstraße 6, 52074 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Generierung von innovativen Pflanzeneigenschaften und damit verbundene Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, mit Ausnahme von Geschäften, die einer behördlichen Genehmigung außerhalb des Geschäftszwecks bedürfen. Die Gesellschaft ist insbesondere ermächtigt, Niederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten und zu schließen, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu übernehmen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu vertreten und sie unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen. Sie kann Teile ihres Vermögens auf verbundene Unternehmen ausgliedern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Peschen, Dieter Horst, Geilenkirchen, *14.02.1974, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-21: Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Aachen nach Geilenkirchen sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geilenkirchen. Geschäftsanschrift: Pfarrer-Holzberg-Straße 20, 52511 Geilenkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind das Immobilienmanagement, Beratungstätigkeiten, das Wissenschaftsmanagement, die Generierung von innovativen Pflanzeneigenschaften, die Aufzucht und die Pflege von Pflanzen und damit verbundene Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, mit Ausnahme von Geschäften, die einer behördlichen Genehmigung außerhalb des Geschäftszwecks bedürfen. Die Gesellschaft ist insbesondere ermächtigt, Niederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten und zu schließen, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu übernehmen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu vertreten und sie unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen. Sie kann Teile ihres Vermögens auf verbundene Unternehmen ausgliedern.