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AGiLA 24 Mobiles Pflegeteam Service GmbH

Alters- und Pflegeheim, Verantworlich, IK-Nr...
Adresse / Anfahrt
Kaiserallee 83a
76185 Karlsruhe
1x Adresse:

Wilhelmshöher Allee 109
34121 Kassel


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Ahnatal (Amtsgericht Kassel HRB 14633) nach Karlsruhe verlegt. Geschäftsanschrift: Kaiserallee 83a, 76185 Karlsruhe. Gegenstand: Die häusliche Krankenpflege sowie die Alten- und Behindertenbetreuung. Die Tätigkeit beinhaltet sowohl die Behandlungspflege als auch spezialpflegerische Leistungen sowie deren Vermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Yörükoglu, Serpil, Karlsruhe, *26.01.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-29:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Yörükoglu, Serpil, Karlsruhe, *26.01.1974 als Inhaberin der Firma "AGiLA 24 Mobiles Pflegeteam Service e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 708880) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.