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AH model management GmbH

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Adresse / Anfahrt
Gerhofstraße 10-12
20354 Hamburg
2x Adresse:

Auguststraße 84
10117 Berlin


Stadthausbrücke 8b
20355 Hamburg


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HR-Bekanntmachungen:

2020-12-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2020. Geschäftsanschrift: Gerhofstraße 10-12, 20354 Hamburg. Gegenstand: Das Booking, die Vermittlung und Betreuung von in- und ausländischen Fotomodellen für Fotoshootings. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heinzel, Anne Eva, Hamburg, *20.12.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Heinzel, Anne Eva, Hamburg, *20.12.1986, unter der Firma AH model management e.K. mit Sitz in Hamburg (Amtgericht Hamburg, HRA 126492) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.12.2020. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.