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AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH

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Adresse / Anfahrt
Sachsenring 43-47
50677 Köln
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2011 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 74.435,40 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 entsprechend zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Stimmrecht), § 16 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) und § 23 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sachsenring 43-47, 50677 Köln. 100.000,00 EUR. Nach Ergänzung des Vornamens: Geschäftsführer: Charles, Michael J., Pulheim, *27.05.1950, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-01-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Hagemann, Charlotte, Köln, *06.06.1992, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hagemann, Charlotte, Köln, *06.06.1992.

2021-02-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Schröder, Brigitte, Köln, *21.01.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2021 mit der mibeg Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.