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AHORN Hotel Am Fichtelberg Betriebs GmbH

Hotel & Gaststätten, Geschenkgutscheine Sofort, Familienurlaub..., Tagungen, CheckIn, Personalisierbare, Nächte, Hotelgruppe, Hotelresort
Adresse / Anfahrt
Karlsbader Straße 40
09484 Kurort Oberwiesenthal
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Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-02-24:
Firma: AHORN Hotel Am Fichtelberg Betriebs GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Karlsbader Straße 40, 09484 Kurort Oberwiesenthal; Gegenstand: Betreiben eines Ferienhotels im Kurort Oberwiesenthal. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Bethke, Giancarlo, *10.07.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Michael Bob oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Bob, Michael, *06.05.1954, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Gellrich, Judith, *13.12.1962, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Knossalla, Holger, *27.05.1967, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 3. Rau, Martina, *30.12.1957, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2021 mit Änderung vom 06.01.2022 in § 4 (Geschäftsführung, Vertretung); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hotel Am Fichtelberg Oberwiesenthal Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Kurort Oberwiesenthal (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5020) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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