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AHRBACH Beteiligungsgesellschaft mbH

Synergien
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Mühlweg 1
56412 Heiligenroth
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2x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2006. Gegenstand: Die Beratung von juristischen und/oder natürlichen Personen sowie Personengesellschaften, insbesondere bei der Durchführung von Fusionen, Übernahmen, Verkäufen und Restrukturierungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Unternehmensberatung). Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten aber auch die Übertragung von Beteiligungen; soweit der Gegenstand des Unternehmens auch die Verwaltung von Grundvermögen erfasst, sind jedenfalls Tätigkeiten i.S.v. § 34c GewO als Gegenstand des Unternehmens ausgenommen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Licht, Thomas, Heiligenroth, *07.01.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2013-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Beratung von juristischen und/oder natürlichen Personen sowie Personengesellschaften, insbesondere bei der Durchführung von Fusionen, Übernahmen, Verkäufen und Restrukturierungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Unternehmensberatung) / Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens, - die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten aber auch die Übertragung von Beteiligungen (soweit der Gegenstand des Unternehmens auch die Verwaltung von Grundvermögen erfasst, sind jedenfalls Tätigkeiten i.S.v. § 34c GewO als Gegenstand des Unternehmens ausgenommen) - sowie das Betreiben von Handelsgeschäften.