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AIB KUNSTMANN Holding GmbH

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Zur Lohmühle 5
86874 Tussenhausen
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Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2008. Geschäftsanschrift: Zur Lohmühle 5, 86874 Tussenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Halten der Beteiligungen an der Firma accu - industrie - bedarf KUNSTMANN Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Tussenhausen (Registergericht Memmingen HRB 5379) und an der Firma AIB KUNSTMANN Brilon GmbH mit dem Sitz in Brilon (Registergericht Arnsberg HRB 8018). Stammkapital: 1.300.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunstmann, Martin, Landsberg, *23.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-19:
Einzelprokura: Kunstmann, Gudrun, Eppishausen-Mörgen, *21.10.1963.

2016-03-03:
Bestellt: Geschäftsführer: Kunstmann, Gudrun, Eppishausen-Mörgen, *21.10.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kunstmann, Gudrun, Eppishausen-Mörgen, *21.10.1963.

2018-08-23:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 16.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.08.2018 Teile des Vermögens (Geschäftsanteil zu 85 % an der AccuMetal s.r.o. mit Sitz in Ujezdecek, Tschechische Republik) von der accu - industrie - bedarf KUNSTMANN Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Tussenhausen (Amtsgericht Memmingen HRB 5379) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.