2010-12-20: Geschäftsanschrift: Schultheiß-Köhle-Str. 7, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Hiller, Manfred, Krefeld, *23.11.1948, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Novak, Heinrich, Wien (Österreich), *13.10.1947. Prokura erloschen: Hiller, Manfred, Korntal-Münchingen, *23.11.1948. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jung, Karl, Mödling (Österreich), *28.03.1950.
2013-09-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stölting, Carsten, Iserlohn, *11.02.1971. Prokura erloschen: Jung, Karl, Mödling (Österreich), *28.03.1950.
2014-01-27: Bestellt als Geschäftsführer: Stölting, Carsten, Iserlohn, *11.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Steck-Winter, Hartmut, Korntal-Münchingen, *20.05.1951; Stölting, Carsten, Iserlohn, *11.02.1971.
2014-04-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Hiller, Manfred, Krefeld, *23.11.1948. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wöhr, Claus, Renningen, *15.07.1957.
2016-05-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Salerno, David, CH-Malleray, *01.08.1974.
2016-09-13: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SAFED - Industrieöfen Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 750236) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.