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AIK Ambulante Intensiv Krankenpflege GmbH

Pflegedienst, Intensivpflege, Pflegepersonal..., Pflegedienstleistungen, Beatmungspflege, Beatmungspatienten
Adresse / Anfahrt
Nonnendamm 33-35
13627 Berlin
1x Adresse:

Pichelsdorfer Straße 125
13595 Berlin


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3 Ansprechpartner/Personen
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4x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-09:
Firma: AIK Ambulante Intensiv Krankenpflege GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Nonnendamm 33 - 35, 13627 Berlin; Gegenstand: die ambulante Pflege und Hauskrankenpflege nach SGB V, die hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI und XII, Demenzbetreuung nach § 45 SGB XI, ambulant betreute Senioren- Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Intensivpflege, Familienpflege und Palliativpflege; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Riesenweber, Tamara, *15.01.1983, Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.03.2017

2017-05-19:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die ambulante Pflege und Hauskrankenpflege nach SGB V, die hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI und XII, Demenzbetreuung nach § 45 b SGB XI, ambulant betreute Senioren- Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Intensivpflege, Familienpflege und Palliativpflege.

2017-09-15:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung von Teilen des Vermögens der Best Home Hauskrankenpflege GmbH mit Sitz in Falkensee auf die Gesellschaft um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2017 und der Beschlüsse vom selben Tage hat die Best Home Hauskrankenpflege GmbH mit Sitz in Falkensee (Amtsgericht Potsdam, HRB 28234 P) Teile ihres Vermögens als Gesamtheit auf die Gesellschaft übertragen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-12-07:
Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 04.12.2017 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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