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AIP Inter Care GmbH Armine Hovhannisyan

Pflegeberufe, Altenheim, Unser Qualitätsmaßstab..., Altenpfleger/innen, Krankenpfleger/innen, Atemtherapie, Beatmungspatienten im Raum
Adresse / Anfahrt
Weißenhöher Straße 64
12683 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2015
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-22:
Firma: AIP Inter Care GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Weißenhöher Straße 64, 12683 Berlin; Gegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch Tagespflege, häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Hovhannisyan, Armine, *29.05.1971, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.05.2016

2017-03-21:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers des Unternehmens Hauskrankenpflege Armine Hovhannisyan e. Kfr. mit Niederlassung in Berlin um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.02.2017 und des Beschlusses vom selben Tage ist aus dem Vermögen des Inhabers das Unternehmen Hauskrankenpflege Armine Hovhannisyan e. Kfr. mit Niederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52280 B) ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.

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