2014-11-24: Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: AKG Achauer Kompostierungs Beteiligungs GmbH, Pfaffenhofen (Amtsgericht Stuttgart HRB 320332), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-12-10: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2014 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "A + S Altholzverwertung GmbH & Co. KG.", Pfaffenhofen (Amtsgericht Stuttgart HRA 320245) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.