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AKMS Rathaus- Carré GmbH & Co KG

Physiotherapie, ErgotherapeutIn, Altenpflegeheim..., Ergo Familie Schade, Pflegezentrum, Akzeptus, Sportzentrum
Adresse / Anfahrt
Rathausplatz 1
04435 Schkeuditz
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-14:
(der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 1, 04435 Schkeuditz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Michael Schade Verwaltungs GmbH, Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig HRB 31554), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-21:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 20.08.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Unternehmens vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit, nämlich den Teilbetrieb Rathaus Carré, von dem AKMS Pflegedienste Michael Schade e.K. mit dem Sitz in Schkeuditz übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.