2020-07-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.1995, zuletzt geändert am 09.11.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Traunstein, Amtsgericht Traunstein HRB 9299) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Elsenheimerstraße 43, 80687 München. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Inkassobüros, somit die Einziehung fremder Forderungen und der Betrieb einer Auskunftei, über Vermögens- und Kreditverhältnisse; die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, hier insbesondere auch deren Geschäftsführung und Vertretung; die Beteiligung an sonstigen Dienstleistungsunternehmen, insbesondere Werbe- und Mediaagenturen, Internetportalen und Unternehmen der Kommunikationsbranche. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Bauer-Kurz, Marianne, Traunstein, *14.10.1957; Mackinger, Silvia, Salzburg / Österreich, *23.08.1970; Stadler, Erich, Neuhofen im Innkreis / Österreich, *11.07.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Röbisch, Anja, Berlin, *06.01.1979. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Salzlechner, Thomas, Salzburg, *22.09.1967.
2021-07-29: Die ASL MARKEting GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.