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AL Consulting GmbH

Beratung/Consulting, A.L, Digitalisierungsberater..., Digitalisierungsprozess, Fernarbeit, Umbruchphasen, Veränderungsprozessen, Denkfehler, Unternehmenswert, Billionen
Adresse / Anfahrt
Kaiserstraße 10a
49809 Lingen (Ems)
1x Adresse:

Pontanusstraße 11
49809 Lingen (Ems)


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1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2012. Geschäftsanschrift: Pontanusstraße 11, 49809 Lingen. Gegenstand: die Unternehmensberatung und die Beteiligung an sowie die Geschäftsführung und Verwaltung von Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leopold, Andreas, Lingen, *10.06.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2014 mit der ww Diaper Group GmbH mit Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRB 206416) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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