2005-09-02: Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: ALANOD Aluminium- Veredlung und Verwaltung GmbH, Ennepetal (Amtsgericht Hagen HRB 5953), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-10-10: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Beyer, Ingo, Dortmund, *26.08.1953.
2012-06-01: Firma geändert in: Neue Firma: ALANOD GmbH & Co. KG.
2012-07-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2012 mit der Alanod-Solar GmbH & Co. KG mit Sitz in Ennepetal (Amtsgericht Hagen 3 HRA 5040) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2020 mit der BlueTec Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ennepetal (Amtsgericht Hagen, HRB 10056) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.