Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

ALEXANDER GROSS Immobilien GmbH

Immobilien, Webseite verfügbaren Dienste, Blockieren..., Renditeobjekte, Maklerunternehmen, Geschäftshäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Neuladen
Adresse / Anfahrt
Hersbrucker Straße 23
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-10-17:
d. Pegnitz). Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Alexander Groß GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lauf a.d.Pegn. und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und 5 (Gesellschafter).. Neue Firma: ALEXANDER GROSS Immobilien GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung, der An- und Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, die Unterhaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, sowie als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung, sowie die Beratung bei Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Alexander Groß GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lauf a.d.Pegn. (Amtsgericht Nürnberg HRA 11049) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing