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ALKAN GmbH

Pflegebüro, Demenzbetreuung, Palliativpflege..., Angehörigen am Lebensende, Grundgedanken zur Seite, Palliativen Grundgedanken, Bezugspflege, Minijob-Basis, Lebensende
Adresse / Anfahrt
Am Damm 1
59077 Hamm
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2016. Geschäftsanschrift: Fritz-Husemann-Straße 30, 59077 Hamm. Gegenstand: Ambulante Alten- und Krankenpflege nach SGB V, SGB XI und SGB XII sowie zukünftige gesetzliche Ergänzungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Alkan, Derya, Hamm, *05.11.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-01:
Nach Heirat Familienname geändert; nunmehr: Geschäftsführerin: Öztürk-Alkan, Derya, Hamm, *05.11.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-15:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Damm 1, 59077 Hamm.

2019-10-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 hat zum Zwecke der Ausgliederung das Stammkapital um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 das von der Einzelkauffrau Öztürk-Alkan, Derya, Hamm, 05.11.1984 unter der Firma Pflegebüro ALKAN e.K. in Hamm betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-25:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.10.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.