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ALKOMA-GmbH

Stanzwerkzeuge, Separiertische, Inlinestanzanlage..., Prüfvorrichtungen, Stanzanlage, Extrusion, Sondermaschinen, Guillotine, Extrusionslinie
Adresse / Anfahrt
Wasserturmstraße 24
66954 Pirmasens
1x Adresse:

Massachusetts Avenue 22
66953 Pirmasens


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2015. Geschäftsanschrift: Wasserturmstraße 24, 66954 Pirmasens. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Maschinen, Werkzeugbau, Durchführung von Montage und Servicetätigkeiten im Bereich des Maschinenbaus und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Albrecht, Max, Pirmasens, *27.07.1969; Ring, Jennifer, Pirmasens, *26.07.1989.

2016-03-09:
Die Haftung der Gesellschaft als Pächter der Max Albrecht UG & Co. KG (HRA 30509) für die im Betrieb des Geschäfts des Verpächters begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf den Pächter sind ausgeschlossen.

2019-09-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der AMS GmbH Agne Maschinen und Stahlbau mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 1624) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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